Der Winter, die Reifen und die Pflicht!
Die kalte Jahreszeit bricht wieder an und so langsam sinken die Temperaturen nachts schon nahe an den Gefrierpunkt. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis man morgens mit Minusgraden zu kämpfen hat und die ersten Schneefälle in den niedrigeren Lagen verzeichnet werden. Erste Überlegungen zum Thema Winterreifen sind also zwingend notwendig. Hier einige Tipps, Hinweise und Antworten auf Fragen, die häufig im Zusammenhang gestellt werden.
Es gibt diverse Unterschiede zwischen den Herstellern im Bereich Winterreifen. Prinzipiell haben aber alle produzierten Reifen die gleichen Grundeigenschaften. Einerseits haben alle Winterreifen nicht nur ein einfaches Profil, sondern sind zusätzlich mit Lamellen ausgestattet, welche die Haftung auf losem Untergrundbelag deutlich verbessern. Andererseits müssen sie mit dem Kürzel „M+S“ für „Matsch und Schnee“ gekennzeichnet werden. Da diese Kennung nicht geschützt ist, kann sie allerdings auch bei Reifen angebracht werden kann die in der Praxis nicht wintertauglich sind, was natürlich für Verwirrung beim Endverbraucher sorgt. Die Reifenhersteller haben als Reaktion darauf das Schneeflocken-Symbol eingeführt, welches die Reifen nun eindeutig identifizierbar macht.
Den richtigen Zeitpunkt erwischen
Die entscheidendste Frage ist wohl immer, wann man die Winterreifen montieren soll. Als Antwort bekommt man oft etwas von der „7°-Regel“ zu hören, die besagt, dass unter einer Außentemperatur von 7°C ein Winterreifen in Sachen Haftung und Bremsweg dem Sommerreifen überlegen ist. Allerdings ist diese weit verbreitete Meinung nicht korrekt, da ein Sommerreifen auch bei Außentemperaturen knapp über dem Gefrierpunkt in beiden Bereichen bessere Werte erzielen kann als ein Winterreifen, je nachdem ob die Straße trocken oder nass bzw. schneebedeckt ist. Daher sollte man nicht primär nur die Außentemperatur, sondern vielmehr die Witterungsverhältnisse und die Beschaffenheit der befahrenen Straßen als ausschlaggebende Punkte zum Wechseln der Reifen in Betracht ziehen.
Winterreifen zu früh zu montieren schadet dem Reifen, denn der Abrieb des Reifens bei höheren Temperaturen ist immens. Der Grund dafür ist, dass auch bei niedrigen Temperaturen die Elastizität des Reifens gewährleistet sein muss, was durch eine weichere Gummimischung verwirklicht wird. Diese ist anfälliger auf Verschleiß und damit weniger lang einsetzbar. Aus diesem Grund ist auch von Ganzjahresreifen abzuraten. Die Ersparnis bei der Anschaffung und beim Wechsel der Reifen mag verlocken, doch rentiert sich der Reifen auf Dauer nicht. Erhöhter Abrieb und Kraftstoffverbrauch im Sommer und zu wenig Haftung im Winter auf Schnee und Eis machen diese Art Reifen nicht empfehlenswert.
Vor jedem Wechsel von Sommer auf Winterreifen sollte das Alter des Reifens überprüft werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Reifen etwa alle 6 Jahre gewechselt werden sollte, denn auch wenn noch ausreichend Profil im Reifen ist, kommt es zu Alterungserscheinungen und zur Versprödung des Gummis, was die Fahrsicherheit negativ beeinflusst. Das Alter eines Reifens ist durch die an der Seitenwand einvulkanisierte Dot-Nummer abzulesen. Die ersten beiden Ziffern dieser vierstelligen Zahl geben die Produktionswoche an, die letzen beiden Zahlen das Produktionsjahr. Die Aufschrift „DOT 2703“ bedeutet somit, dass der Reifen in der 27. Kalenderwoche 2003 hergestellt wurde und dieses Jahr ausgetauscht werden sollte.
Im Bereich Profiltiefe hingegen gibt es genaue gesetzliche Regelungen, die eingehalten werden müssen. Diese Besagen, dass ein Reifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6mm aufweisen muss, sonst wird bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 20€ fällig und der Reifen muss ausgewechselt werden. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet kann sogar die Weiterfahrt verboten werden. In modernen Reifen sind zur Erkennung der Mindestprofiltiefe im Profil selbst kleine Gummihöcker sichtbar, welche an der Seitenwand des Reifens meist mit der Kennzeichnung TWI versehen werden. Automobilclubs wie der ADAC empfehlen, abweichend von der gesetzlichen Anforderung, eine Profiltiefe von mindestens 4mm, da im Bereich darunter die Haftung auf Schnee und losem Untergrund wesentlich abnimmt und damit ein Sicherheitsrisiko entsteht.
Die aktuelle Gesetzeslage zur Winterreifenpflicht
Die STVO schreibt seit 2006 eine an die Witterungsbedingungen angepasste Bereifung vor. Im exakten Wortlaut „ …Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung…“ wird leider nicht spezifisch erläutert was eine „geeignete Bereifung“ darstellt. Das ändert sich aber bald, denn am 07.10.2010 habe die Verkehrsminister von Bund und Ländern eine "konkrete Winterreifenpflicht" beschlossen. Diese soll laut eigener Aussage schnellstmöglich vom Bundesrat beschlossen werden.
Ursprünglich war die Umsetzung bereits für Mitte Oktober geplant, wurde nun aber verschoben, da keine entsprechende Vorlage beim Bundesrat eingereicht worden ist. Demnach fällt die Entscheidung frühestens Anfang November bei der nächsten Sitzung des Bundesrates.
Als Verstoß gegen diese Regelung wird eine „ungeeignete Bereifung auf winterlichen Straßen“ derzeit mit 20€ Bußgeld geahndet. Letztendlich muss, trotz der im Moment noch besteheneden Unklarheiten im Gesetzestext, bei winterlichen Bedingungen laut STVO also ein Winterreifen montiert sein! Ob und wie sich das Bußgeld ändert steht noch in den Sternen und kann frühestens nach der Änderung des Gesetzestextes, auf den exakten Wortlaut "Winterreifen" in der STVO, mit entsprechender Anpassung folgen.
Der Buchstabe "s" kennzeichnet geräuschoptimierte Reifen
Für Alle, die sich diese Saison neue Winterreifen kaufen müssen, sei noch ein kleiner Hinweis gegeben. Ab dem 1. Oktober 2010 müssen alle Reifen mit einer Breite bis 205mm mit der Kennzeichnung „s“ für „Sound“ versehen sein. Dieser Buchstabe gibt an, dass der Reifen der 2001/43/EG bzw. ECE-R 117 entspricht und geräuschoptimiert ist. Nur noch die wenigsten Reifenhändler sollten überhaupt noch im Besitz solcher Reifen sein, aber falls der gewünschte Reifen beim Händler keine solche Kennung aufweist muss ein Prüfzertifikat beiliegen, in welchem bestätigt wird, dass der Reifen auch ohne die Kennzeichnung den Richtlinien entspricht und getestet wurde. Also beim Kauf entweder auf einvulkanisiertes „s“ oder das Zertifikat achten, dann steht dem sicheren Fahren in dieser Saison nichts mehr im Weg.
Vernunft bringt mehr Reifen-Grip
Reifenhersteller warnen jedes Jahr davor, die Traktion des Reifens mit Sicherheit gleichzusetzen. Vor allem Fahrer, die ihr Auto nur in flachen Gebieten bewegen, oder auch Fahrer von Allradfahrzeugen neigen auf Grund der anscheinend ausreichenden Haftung nicht auf Winterreifen zu wechseln. Der Grip allein ist keineswegs ausschlaggebend für die Fahrsicherheit. Vor allem beim Bremsen stellt ein Sommerreifen im Winter oft eine Gefahr für den Fahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar. Steckenbleiben im Schnee, weil der Sommerreifen nicht das nötige Profil besitzt, ist unangenehm, aber ein Sicherheitsrisiko einzugehen ist nicht tragbar! Winterreifen sind bei winterlichen Straßenverhältnissen durch keinen anderen Reifen zu ersetzen und stellen in allen fahrsicherheitsrelevanten Punkten eine Steigerung gegenüber Sommerreifen dar. Damit soll nicht nur ein Hinweis, sondern eine dringende Empfehlung an alle Autofahrer ausgesprochen sein.
Abschließend wünschen wir euch noch einen guten Start in den Winter und eine sichere und rutschfreie Fahrt.
(Bildquelle: flickr.com / matze_ott, Reifenhersteller)






































