Mit Winterreifen auf der sicheren Seite?
Aufgrund der neuen Verordnung seit 2006 sind viele verunsichert und falsch informiert was die Winterreifenpflicht betritt. Denn es besteht sozusagen nur eine "Halbe Winterreifenpflicht". Diese alte Regel kennt wohl fast jeder Autofahrer: Ab Temperaturen unter 7 Grad soll der Winterreifen dem Sommerreifen überlegen sein. Wegen seiner weicheren Gummimischung, sogar auf trockener Straße. Allerdings stimmt diese alte Regel gar nicht. Ein Sommerreifen hat auf trockener Fahrbahn seine besten Eigenschaften. Niemand kann genau bestimmen, ab wann die Gummimischung aushärtet und er schlechter als ein Winterreifen ist. Das können vier Grad sein, das können aber auch Minusgrade sein. Der Winterreifen beweist seine Fähigkeiten wirklich auf Schneematsch und auf Schnee. So kann der Bremsweg mit einem Sommerreifen auf trockener Strecke ohne Probleme unter dem eines Winterreifens liegen.
Auch viele Experten halten die "7-Grad-These" für eine Werbestrategie. "Die 7 Grad sind völlig willkürlich gewählt und durch keinen Test belegt", kritisiert der ADAC-Reifenexperte Ruprecht Müller. Unstrittig sei nur, dass Winterreifen auf Schnee und Eis gegenüber Sommerreifen im Vorteil sind. Doch in schneearmen Regionen Deutschlands mit nasskaltem Wetter sind die Vorteile des Winterreifens weniger deutlich. Die Zeitschrift Autobild hat bei Temperaturen unter 7 Grad Nachteile des Winterreifens ermittelt: "Bester Bremsreifen auf trockner und nasser Piste ist mit deutlichem Abstand der Sommerreifen." Auf griffigem Asphalt werde die weiche, lamellierte Lauffläche der Winterreifen zum Handicap, besonders bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt. Das Profil von Winterreifen sei so designt, dass es sich mit Schnee und Eis verzahnt. Eine bessere Bodenhaftung gibt es so nur auf verschneiten Straßen. Experten wie Franz Nowakowski vom Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungsverein (Dekra) raten zu Winterreifen erst ab "Temperaturen um den Gefrierpunkt und darunter".
Die neue Verordnung von 2006 besagt folgendes: § 2 Abs. 3a StVO "Straßenbenutzung durch Fahrzeuge" (Fassung ab Mitte 2006) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Man sieht, der Begriff "Winterreifen" kommt nicht ausdrücklich vor, sondern es muss sich um "geeignete" Bereifung handeln. Es fehlt aber eine zwingende Definition in Abhängigkeit vom konkreten Straßenzustand. Diese vage formulierte Vorschrift dürfte deswegen extrem auslegungsbedürftig sein.
In einer Pressemitteilung vom 21.12.2005 schreibt Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee: "Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht, jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein. Wer auf Winterreifen verzichten will, muss sein Auto bei widrigen Straßenverhältnissen stehen lassen und auf Bus und Bahn umsteigen. Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Passstraße befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen."
©rsspeed.de tuningboard
PASSEND ZU DIESEM THEMA
PASSENDE VIDEOS
ÄLTERE INTERESSANTE BERICHTE
» Shooting: Miss Tuningsuche Oktober» Blackastra - Tief, breit, laut....
» Leistungssteigerung R-Tronic für AUdi & VW
» News im Oktober 2008








































22.11.08 um 21:54 Uhr
sehr interessanter Bericht. Nur was sage ich den Ordnungshütern,
wenns passiert ist - Karambolage im Winter - wenn ich Sommerbereifung
fahre auf trockener Fahrbahn und der Versicherung, die sich vielleicht
auch auf grund der "falschen" Bereifung aus dem Schneider sieht???
Grüße, Jürgen