VDAT sagt: Zubehörteile gefährden die Garantie grundsätzlich nicht
Aus Angst die Herstellergarantie des Fahrzeugs zu verlieren, greifen viele Kunden immer öfter auf Original Zubehörtteile zurück. Dies ist natürlich stark im Interesse der Fahrzeughersteller, jedoch auch zum Schaden der Tuningbranche.
Der VDAT sieht es aus diesem Grund als notwendig an, hier die klare Aussage zu treffen, dass Tuningteile nicht grundsätzlich für ein erlöschen der Herstellergarantie sorgen.
Sind Zubehörteile von Drittherstellern am Fahrzeug verbaut, muss der Käufer im Gewährleistungsfall nachweisen, dass der Schaden nicht auf das verwendete Bauteil zurückzuführen ist. Dabei muss ein kausaler Zusammenhang bestehen. Beispielsweise schränken Leichtmetallräder nicht die Gewährleistung ein, wenn die elektrischen Scheibenheber defekt sind.
Unter dem VDAT versteht man den Verband deutscher Automobiltuner. Als Fachverband steht der VDAT in ständigem Dialog mit der Öffentlichkeit, den Fahrzeugherstellern und der Tuningbranche, um Aufklärungsarbeit rund ums Thema Tuning und Zubehör zu leisten.
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