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Birnen für Nebelscheinwerfer eintragungspflicht?


Maddin_Ffw Themenstarter
12.06.09 um 17:21 Uhr
Hallo!
Ich habe Birnchen für meine Nebelscheinwerfer, die ein xenonähnliches Licht abgeben.
Meine Frage ist, ob ich die eintragen lassen muss?

Gruß Maddin
------
"Leiden um am Ende zu Siegen."
#1
Maddin_Ffw fährt: Seat IBIZA III
-F4-
17.11.10 um 12:34 Uhr
Was ist denn ein "xenonähnliches Licht"?
Entweder es ist Xenon oder nicht. So viel ich weiß, dürfen nur geprüfte Birnen eingebaut werden, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das kontrolliert wird.
#2
-F4- fährt: Toyota
Bullet82
23.06.11 um 14:49 Uhr
Kommt natürlich immer darauf an wie extrem hell die sind aber im notmal dürftest du keine Probs bekommen. Solange die ein "E"-Zeichen haben ist das kein Prob !
------
www.eurodubs.de
#3
Bullet82 fährt: VW GOLF V | Smart CITY-COUPE | VW GOLF II
Thema: Birnen für Nebelscheinwerfer eintragungspflicht?
Schlagworte: Nebelscheinwerfer, Polizei, eintragungspflicht, xenon, look, ähnlich


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