[VW] Lenkrad vom 5er in denn 4er Golf
elepelle
24.09.11 um 13:36 Uhr
Bis auf das Airbagkabel passt das plug and play.
Aber sei dir bewusst, dass das nicht genehmigt ist, da das Airbagsystem im Golf V eine andere Generation ist, als beim Golf IV.
Gruß
Matthias
#2
Aber sei dir bewusst, dass das nicht genehmigt ist, da das Airbagsystem im Golf V eine andere Generation ist, als beim Golf IV.
Gruß
Matthias
elepelle fährt:
VW POLO
White_Cat
04.11.11 um 15:21 Uhr
Selbst wenn die Nabe passen sollte, das Lenkrad hat für nen Golf IV keine Typengenehmigung.
Das Airbagsystem im Golf V ist eine andere Generation als im Golf IV.
=> Airbag so nicht kompatibel.
Kannst natürlich bei der BAM ein Funktionsgutachten erstellen laasen, was für eine Sonderabnahme Grundlage wäre.
Mal zur Info für jene, denen es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Da weder Airbagfunktion sichergestellt ist, noch das Lenkrad eine Typgenehmigung / Zulassung für nen Golf IV besitzt, wirst Du keine vernünftige Werkstatt finden, die solch einen Umbau vornehmen wird.
#3
Das Airbagsystem im Golf V ist eine andere Generation als im Golf IV.
=> Airbag so nicht kompatibel.
Kannst natürlich bei der BAM ein Funktionsgutachten erstellen laasen, was für eine Sonderabnahme Grundlage wäre.
Mal zur Info für jene, denen es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Da weder Airbagfunktion sichergestellt ist, noch das Lenkrad eine Typgenehmigung / Zulassung für nen Golf IV besitzt, wirst Du keine vernünftige Werkstatt finden, die solch einen Umbau vornehmen wird.
White_Cat fährt:
VW GOLF II | VW GOLF II
Thema: [VW] Lenkrad vom 5er in denn 4er Golf
Schlagworte: VW GOLF IV (1J1) 1.6,
Schlagworte: VW GOLF IV (1J1) 1.6,
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