[Mercedes Benz] Mindestiefe eines autos mit tuning umbau
Petzsch
Themenstarter
18.02.11 um 18:40 Uhr
frond heck seite alles tuning umbauten wie tief darf dannmein auto mintestenst sein hinten seite forne
Dieser Beitrag wurde am 24.05.12 um 17:12 Uhr editiert.
#1
Petzsch fährt:
Mercedes Benz SLK
fordpflaume
21.02.11 um 19:40 Uhr
also genau sagen kann ich es dir nit sagen aber bei meinem focus hat ich den fall das von meiner achse zum boden nur 6.9cm platz war, hatte sogar mit da grube vom tüv probleme, weil da ne erhöhung war, sodas da focus geschliffen hat, aber tüv hab ich gekriegt, sogar beim strengsten tüv den wir im umkreis haben.
also sind 6.9 cm nit zu tief und das ist schon nit viel bodenfreiheit:-)
gruss marco
#2
also sind 6.9 cm nit zu tief und das ist schon nit viel bodenfreiheit:-)
gruss marco
fordpflaume fährt:
Ford MONDEO III | Ford FOCUS
SieMone
21.02.11 um 23:14 Uhr
Es gibt kein Gesetz welches eine Mindesthöhe vorscheibt. Dennoch gibt es Richtlinien an die sich die meißten TÜV Prüfer halten.
Glaube 8cm muß Platz sein vom Boden zu beweglichen Teilen (Spoiler, Stoßstangenansätze usw) und mind 13 cm zu festen Teilen (Achsen, Ölwanne etc.)
#4
Glaube 8cm muß Platz sein vom Boden zu beweglichen Teilen (Spoiler, Stoßstangenansätze usw) und mind 13 cm zu festen Teilen (Achsen, Ölwanne etc.)
SieMone fährt:
VW PASSAT | Audi A4
fordpflaume
22.02.11 um 16:29 Uhr
@siemone: also mit den maßen kam ich nit mit meinem focus hin aber eingetragen war alles :-)
#5
fordpflaume fährt:
Ford MONDEO III | Ford FOCUS
Heldentreter
22.02.11 um 17:37 Uhr
Es gibt die Richtlinie, an die sich eigentlich jeder / bzw jede Prüforganisation halten muss, dort heisst es das das Fahrzeug über einen 1m langen und 12 cm hohen "Klotz" etc drüber kommen, quer gelegt zur Fahrzeuglängstachse, muß ohne diesen um zu werfen. Alles was tiefer ist kann leider zur Stilllegung des Fahrzeuges führen. Sorry ich habe das nicht erfunden...ist aber leider so.
Abgesehen davon sieht ein Autu was Ameisenkillertechnisch tief ist schon "Kool" aus ist aber meist nicht mehr wirklich fahrbar...
#6
Abgesehen davon sieht ein Autu was Ameisenkillertechnisch tief ist schon "Kool" aus ist aber meist nicht mehr wirklich fahrbar...
Heldentreter fährt:
Ford CAPRI III
i30micha
22.02.11 um 17:38 Uhr
§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
Absatz 2 :
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Absatz 2 :
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
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wer langsam fährt, wird länger gesehen !
#7
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i30micha fährt:
Hyundai
sind wirglich 8cm von boden zur stßstange und hindere und seiten zugelassen beim tüv und von boden biss zur ölwahne oder gwerträger sind da 13 zugelassen stimmt das alles was meint ihr
#8
Petzsch fährt:
Mercedes Benz SLK
Edition2000
22.02.11 um 21:51 Uhr
hallo also tieferlegung ist immer so eine sache ,also ich habe ABS teile spoiler kann man bis 7cm gehen und GFK bis 8cm laut gutachter.wer tiefer will braucht auch garnicht mehr weiter fahren ,kann man gleich 25 er schild hängen ......^^
#9
Edition2000 fährt:
VW GOLF IV Variant | VW GOLF IV Variant
i30micha
23.02.11 um 10:09 Uhr
also, in meiner vorigen antwort steht doch wie tief ein auto sein darf ! da ist es egal , ob die achsträger über den boden schleifen. laut meinem tüv mensch ist die höhe des kennzeichens entscheident und auch nur diese wird in einer kontrolle eventuell nachgemessen. der prüfer meinte das sich die beamte von der rennleitung an die stvzo halten, und von achsträgerhöhe steht dort nix !!!
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wer langsam fährt, wird länger gesehen !
#10
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i30micha fährt:
Hyundai
Heldentreter
23.02.11 um 11:04 Uhr
@ i30micha, das ist so nicht richtig Fahrwerks-und Karosserieteile am Unterboden müssen ( ! ) mindestens 12 cm abstand vom Boden / Strasse haben. Und es ist keinesfalls egal ob diese auf der Strasse Schleifen. Wenn es deinem Tüv auf das Kennzeichen ankommt wie hoch oder tief es sitzt um ein Fahrwerk einzutragen...OK, dann bleib bei Diesem Tüv.
Gruss Dirk
#11
Gruss Dirk
Heldentreter fährt:
Ford CAPRI III
fordpflaume
23.02.11 um 20:25 Uhr
bei mir ist weder focus noch mondeo an die 12cm gekommen also anbau teile sind teils, wenns hoch kommt vom boden max so weit entfernt, wie en kippenpäckchen an der längsten stelle ist also keine 12cm
und dazu kommt ich habe immer nen anderen tüv zum eintragen gehabt also der tüv bei uns messt nur die gewinde die frei sind und überprüft die zulässigkeit der ABE
#12
und dazu kommt ich habe immer nen anderen tüv zum eintragen gehabt also der tüv bei uns messt nur die gewinde die frei sind und überprüft die zulässigkeit der ABE
fordpflaume fährt:
Ford MONDEO III | Ford FOCUS
diabolic
09.05.12 um 11:00 Uhr
in der stvzo steht nicht vermerkt, wie hoch die mindestbodenfreiheit sein muss.
es gibt lediglich angaben über die höhe der scheinwerfer, blinker und eben das
kennzeichen, ABER:
zum einen gibt es die anerkannten regeln der technik die gültigkeit haben und zum
anderen bezieht sich die mindestbodenfreiheit auch auf den strassen- &gleisbau,
denn man darf niemanden gefährden. eine aufgerissene ölwanne wäre eine gefahr!
im gleisbau findest du dann, dass die gleise maximal 60mm über der fahrebene ragen
dürfen; was im umkehrschluss bedeutet, dass du über diese 60mm ohne schäden drüber
kommen musst. daraus ergibt sich dann eine mindestbodenfreiheit für elastische teile von
70mm, denn du brauchst noch luft um nichts abzureissen, sowie musst du die federung
mit einberechnen.
die prüfinstitute haben allerdings eigene merkblätter in denen andere werte vermerkt sind
und nach denen gehandelt wird. 70mm bodenfreiheit ist aber schon verdammt tief und
macht bei den meisten strassen auch kein spass mehr.
#13
es gibt lediglich angaben über die höhe der scheinwerfer, blinker und eben das
kennzeichen, ABER:
zum einen gibt es die anerkannten regeln der technik die gültigkeit haben und zum
anderen bezieht sich die mindestbodenfreiheit auch auf den strassen- &gleisbau,
denn man darf niemanden gefährden. eine aufgerissene ölwanne wäre eine gefahr!
im gleisbau findest du dann, dass die gleise maximal 60mm über der fahrebene ragen
dürfen; was im umkehrschluss bedeutet, dass du über diese 60mm ohne schäden drüber
kommen musst. daraus ergibt sich dann eine mindestbodenfreiheit für elastische teile von
70mm, denn du brauchst noch luft um nichts abzureissen, sowie musst du die federung
mit einberechnen.
die prüfinstitute haben allerdings eigene merkblätter in denen andere werte vermerkt sind
und nach denen gehandelt wird. 70mm bodenfreiheit ist aber schon verdammt tief und
macht bei den meisten strassen auch kein spass mehr.
diabolic fährt:
Ford FOCUS II
fordpflaume
09.05.12 um 13:29 Uhr
das das keinen spass macht kann ich bestätigen hab mal in frankreich bös aufgesetzt aber zum glück ohne übergrosse schäden...
#14
fordpflaume fährt:
Ford MONDEO III | Ford FOCUS
Thema: [Mercedes Benz] Mindestiefe eines autos mit tuning umbau
Schlagworte: Mercedes Benz SLK (R170) 200,
Schlagworte: Mercedes Benz SLK (R170) 200,
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