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Rechtslage bei farbigen Scheinwerfergläsern?


Arnold Themenstarter
14.12.11 um 15:17 Uhr
Hallo Leute, ohne jetzt lange zu recherchieren würde mich interessieren, ob mir jemand eine fundierte Auskunft erteilen kann, wie die Rechtslage bei farbigen Scheinwerfergläsern (Frontscheinwerfer) in Deutschland ist?

Gibt es da einen Unterschied zwischen Xenon und Halogen?

Ich freue mich auf eure Antworten.
------
Viele Grüße
Arnold
#1
Arnold fährt: BMW 3 | VW GOLF IV | Mazda 323 P V
Alf-Driver
14.12.11 um 15:36 Uhr
Generell ist hier schon einmal zu unterscheiden, ob es Erstausrüster ist oder nicht

In Frankreich gab es in den bis mitte der 90er bei vielen Herstellern optional gelbe Gläser für die Hauptscheinwerfer. Diese waren mit in der Fahrzeug ABE enthalten und hatten auch E Prüfzeichen. Sie dürfen auch in Deutschland gefahren werden.

Bei den meisten Zubehörscheinwerfern, welche ja "Schwarz" sein sollen, ist meistens das Plastikgehäuse im Inneren Lackiert, dadurch wirkt das Glas dann dunkler. Bei ganz wenigen Anbietern ist das Glas selber noch getönt, hier ist wieder auf ein E Prüfzeichen zu achten.

Bei Xenon MUSS Klarglas verwendet werden. Ausserdem sind es grundsätzlich Linsenscheinwerfer. Diese kommen ohne Reflektor aus und das gesamte Kunststoffinnenleben ist meist schwarz lackiert.

Auch hier ist wieder auf das E- Prüfzeichen zu achten

AUF GUT DEUTSCH : MIT E PRUEFZEICHEN ALLES TUTTI, OHNE BESSER FINGER WEG
#2
Alf-Driver fährt: Ford ESCORT IV | Ford MONDEO II Kombi | Ford MONDEO I | Ford ESCORT VI | Ford ESCORT III
EnglischGolf
15.12.11 um 18:10 Uhr
Gibt auch Xenon ohne Linse!
Lasieren und lackieren ist verboten!
Ändern einer lichttechnischen Einrichtung gibt Punkte!
#3
EnglischGolf fährt: VW GOLF IV | Audi 80
Alf-Driver
16.12.11 um 11:28 Uhr
Xenon ohne Linse habe ich pers. immer nur gesehen, wenn es sich um nachrüstsätze handelt. alle anderen haben Linse... und über Xenon Nachrüstung brauchen wir denk ich nicht reden.

Desweiteren ist das ändern von Lichttechnischen Einrichtung nicht generell verboten. Wir haben mehrere Fahrzeuge im Club, wo die Innenleben der Scheinwerfer (NICHT DIE REFLEKTOREN) lackiert sind. Alle fahren mit dem Segen der Tüvstelle durch die Gegend, weil das Lackieren der entsprechenden Stellen die Funktion der Lampen nicht beeinträchtigt. Wenn man allerdings den Reflektor oder das Glas lackiert? dann ist man selber schuld, wenn man Punkte bekommt.
#4
Alf-Driver fährt: Ford ESCORT IV | Ford MONDEO II Kombi | Ford MONDEO I | Ford ESCORT VI | Ford ESCORT III
EnglischGolf
17.12.11 um 20:36 Uhr
Xenon ohne Linse gibts zum Beispiel in der E-Klasse W210, Renault Laguna 1 und gibt noch mehr, bei aktuellen Autos aber zu 99,9% Linsenscheinwerfer.
Auch das Innenleben zu lackieren ist verboten, da das Öffnen der Scheinwerfergläser eine Veränderung der lichttechnischen Einrichtung ist...den Tüv stört es meist nicht, da es meist auch am Licht nichts verändert, aber ein Polizist, der dir die Karre unbedingt stilllegen will, kann es als Grund nehmen!
#5
EnglischGolf fährt: VW GOLF IV | Audi 80
Alf-Driver
23.12.11 um 10:47 Uhr
Das Öffnen der Scheinwerfergläser ist eine Veränderung ? wohl eher nicht. höchstens das Lackieren.

Wie gesagt, unsere Fahrzeuge haben den Tüv- Segen. Da wird gar nichts still gelegt.
#6
Alf-Driver fährt: Ford ESCORT IV | Ford MONDEO II Kombi | Ford MONDEO I | Ford ESCORT VI | Ford ESCORT III
Arnold Themenstarter
23.12.11 um 10:52 Uhr
Also wenn ich mich für sowas entscheide, dann wird die Lösung viel einfacher - und vor allem legal sein:

Das ganze hat für mich hauptsächlich einen optischen Hintergrund. Das ist mir nur bei Treffen und Messen wichtig. Daher werde ich mir (falls ich das mache) einen Satz Folie in Form des sichtbaren Scheinwerferglases zuschneiden lassen und das bei Bedarf einfach in 5 Minuten aufkleben.
Da die Folie sicher nicht wiederverwendbar ist, werde ich einfach so viele Folien pro Seite schneiden lassen, dass es über eine komplette Saison ausreicht.

Die Praxistauglichkeit muss zwar noch getestet werden - aber da ich schon oft mit Folie gearbeitet habe, denke ich, das ist machbar.
------
Viele Grüße
Arnold
#7
Arnold fährt: BMW 3 | VW GOLF IV | Mazda 323 P V
Steffen
24.01.12 um 08:07 Uhr
Welche Folie nimmt man denn überhaupt dafür?
@Arnold: Denke auch dass man damit auf der sicheren Seite ist. Aber ich stelle mit das schon nervtötend vor, jedesmal vor dem Treffen die Folie drauf zu machen.
#8
Steffen fährt: VW GOLF V | VW GOLF IV | VW PASSAT Variant
Arnold Themenstarter
24.01.12 um 08:12 Uhr
Hallo Steffen, so oft würde das gar nicht passieren. Ich würde das vielleicht ein paar mal im Jahr machen und das wäre hinnehmbar.
Allerdings habe ich den Plan schon wieder verworfen ;)
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Viele Grüße
Arnold
#9
Arnold fährt: BMW 3 | VW GOLF IV | Mazda 323 P V
Thema: Rechtslage bei farbigen Scheinwerfergläsern?
Schlagworte: Scheinwerfer


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