Eintragungspflichtig
Frage von DerManni:
25.08.2010 um 15:33 Uhr
Hey leute...hab mal noch ne frage...hab schon is i net durchforstet aber nix gefunden deshalb frag ich mal hier nach...hab vom tuning noch nicht sooo die ahnung und deshalb wollte ich mal fragen was ich eintragen lassen muss und was nicht...gibts da ne liste? könnt ihr mir da bitte weiterhelfen? wäre nett
mfg der manni
Schlagworte: , eintragungspflichtig
// BESTE ANTWORT
Von Corolla5647
Wenn du dir Teile kaufst und dabei ist es egal welche, dann sieh nach ob es eine ABE dafür gibt. Sie liegt meist bei. Die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile wird jeweils für ein bestimmtes Bauteil wie z.B. spezielle Räder, Federsätze, Sportauspuffanlagen usw. erteilt. Sofern die Anbauanweisungen der Betriebserlaubnis.für Fahrzeugteile beachtet werden, bleibt beim Anbau an ein Fahrzeug dessen Betriebserlaubnis erhalten. Es ist dennoch möglich, dass eine so genannte Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden muss. Dies geht aus der jeweiligen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile aber hervor. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil sollte immer im Fahrzeug mitgeführt werden, um sie bei einer Verkehrskontrolle der Polizei auf Verlangen vorlegen zu können. Manche Teile wie zum Beispiel meine Unterbodenbeleuchtung sind natürlich nicht legal, sagt zumindest der Tüv^^ doch es gibt Ausnahmeregelungen die du dort auch erfragen kannst. Der Tüv hilft gern.
LG
LG
// WEITERE ANTWORTEN (3)
Von OneBad am 02.09.10 um 18:25 Uhr
is ganz eingach.....
alles was ein sogenanntes E Prüfzeichen hat ist eintragungsfrei.
alles was eine ABE Teilegutachten oder KBA Nummer hat ist eintragungspflichtig aber kein wirkliches problem wenns ordentlich verbaut wurde
alles was ein Materialgutachten , Refferenzgutachten oder garnix hat mus mit ner einzelabnahme nach §19 in verbindung mit § 21 eingetragen werden ( da solltest du immer VORHER mit dem tüv drüber reden )
wenn du dir nicht sicher bist.. einfach mal eintragen lassen ;) schadet dir nicht und die polizisten freuen sich über den papierkrieg wense dich rausziehen xD
alles was ein sogenanntes E Prüfzeichen hat ist eintragungsfrei.
alles was eine ABE Teilegutachten oder KBA Nummer hat ist eintragungspflichtig aber kein wirkliches problem wenns ordentlich verbaut wurde
alles was ein Materialgutachten , Refferenzgutachten oder garnix hat mus mit ner einzelabnahme nach §19 in verbindung mit § 21 eingetragen werden ( da solltest du immer VORHER mit dem tüv drüber reden )
wenn du dir nicht sicher bist.. einfach mal eintragen lassen ;) schadet dir nicht und die polizisten freuen sich über den papierkrieg wense dich rausziehen xD
Von ford--fahrer am 03.09.10 um 13:09 Uhr
Hallo
Es gibt sachen mit ABE die musst du nicht eintragen lassen, und es gibt sachen mit teilegutachten du muss man dann eintragen lassen. mfg
Es gibt sachen mit ABE die musst du nicht eintragen lassen, und es gibt sachen mit teilegutachten du muss man dann eintragen lassen. mfg
Von fordpflaume am 30.09.10 um 10:09 Uhr
was auch nicht eintragungspflichtig ist sind teile mit dersogenannten E-nummer
gruss marco
gruss marco
Frage: Eintragungspflichtig








