Führerscheinumtausch 2026
Der aktuelle Stufenplan sieht vor: Alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Schritt für Schritt folgen bis 2033 alle weiteren Dokumente, die vor 2013 ausgegeben wurden. Für die kommenden Jahre ist daher vor allem das Ausstellungsjahr entscheidend.
Der Pflichtumtausch kostet meist 25 bis 30 Euro, erfordert aber weder Prüfung noch Fahrtest. Notwendig sind ein gültiges Ausweisdokument, der alte Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Foto. Wird die Frist versäumt, droht ein Verwarnungsgeld – die Fahrerlaubnis bleibt jedoch in der Regel bestehen.
Warum jetzt das Ausstellungsjahr zählt
Für die aktuelle Umtauschphase ist ausschlaggebend, wann der Kartenführerschein ausgestellt wurde. Das Datum steht auf der Vorderseite im Feld „4a“. Die bisherige Staffelung nach Geburtsjahr galt hauptsächlich für die alten grauen und rosa Papierdokumente. Diese Phase ist für die meisten Jahrgänge bereits abgeschlossen.
Nun stehen die ersten Generationen der EU-Kartenführerscheine im Fokus. Alle Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgegeben wurden, müssen innerhalb klar definierter Fristen ersetzt werden.
Welche Frist gilt?
Die Frist richtet sich nach Führerscheinart (Papier oder Karte) sowie Ausstellungs- oder Geburtsjahr.
Papierführerscheine (grau/rosa, bis 31.12.1998)
Fast alle Fristen sind bereits abgelaufen.
Ausnahme: Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen erst bis 19. Januar 2033 umtauschen.
Kartenführerscheine (1999–18. Januar 2013)
Hier zählt das Ausstellungsjahr:
1999–2001 → Umtausch bis 19.01.2026
2002–2004 → bis 19.01.2027
2005–2007 → bis 19.01.2028
2008 → bis 19.01.2029
2009 → bis 19.01.2030
2010 → bis 19.01.2031
2011 → bis 19.01.2032
2012–18.01.2013 → bis 19.01.2033
Ab 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine
Diese entsprechen bereits dem heutigen EU-Standard. Sie sind 15 Jahre gültig und anschließend regulär zu erneuern – ähnlich wie ein Personalausweis.
Folgen einer verpassten Frist
Ein versäumter Umtausch führt in Deutschland üblicherweise zu einem Verwarnungsgeld von 10 Euro. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen – Betroffene gelten nicht als Personen, die ohne gültige Fahrerlaubnis fahren.
Anders kann es im Ausland aussehen: Dort werden überfällige Dokumente teilweise nicht anerkannt oder bei Kontrollen höhere Bußgelder verhängt. Auch Mietwagenfirmen können den alten Führerschein ablehnen.
Wie läuft der Umtausch ab?
Der Umtausch erfolgt bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde – vielerorts inzwischen auch online oder über ein vereinfachtes Antragsverfahren. Erforderlich sind:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
alter Führerschein
biometrisches Passfoto
ggf. Karteikartenabschrift (wenn der Führerschein in einem anderen Kreis ausgestellt wurde)
Die Behörde bestellt den neuen EU-Kartenführerschein, der später per Post zugestellt oder zur Abholung bereitgelegt wird. Die Bearbeitungszeit variiert, weshalb ein frühzeitiger Antrag sinnvoll ist – besonders vor Urlaubsreisen oder vor Ablauf der jeweiligen Frist.
Kosten und mögliche Zusatzgebühren
Der Standardumtausch kostet überwiegend 25 bis 30 Euro.
Hinzu kommen in manchen Fällen:
Passfoto-Kosten
Gebühren für Karteikartenabschriften
höhere Kosten bei Verlust, Diebstahl oder beschädigten Dokumenten (z. B. Ersatzführerschein, eidesstattliche Versicherung)
In der Summe kann es bei Sonderfällen über 40 Euro werden.
Stressfrei zum neuen Führerschein: kompakte Schrittfolge
Frist prüfen
Ausstellungsdatum oder – bei alten Papieren – Geburtsjahr mit der offiziellen Staffel vergleichen.Unterlagen parat legen
Ausweise, Foto und ggf. Karteikartenabschrift vorbereiten.Termin oder Online-Antrag nutzen
Die digitale Beantragung erspart häufig Wartezeiten.Antrag stellen und bezahlen
Nach Eingang wird der neue Führerschein produziert.Neuen Führerschein kontrollieren
Der alte wird entwertet, manchmal zur Erinnerung wieder ausgehändigt.
Hinweise für Personen mit häufigen Fahrten ins Ausland
Für Reisen innerhalb der EU ist ein aktueller EU-Kartenführerschein von Vorteil, da er überall ohne Diskussion anerkannt wird. Ein abgelaufenes Dokument kann an Grenzen, bei Polizeikontrollen oder bei Mietwagenfirmen zu erheblichen Problemen führen.
Wer überwiegend in einem anderen EU-Land lebt, sollte sich bei der dortigen Führerscheinbehörde über abweichende Vorschriften informieren – teilweise gelten andere nationale Fristen.
Besonderheiten für Tuning-Fahrzeuge
Fahrzeuge, die technisch verändert oder aufgewertet wurden, geraten häufiger in Verkehrskontrollen. Ein abgelaufener Führerschein ist dabei eine unnötige Fehlerquelle, da das Dokument immer kontrolliert wird – unabhängig davon, ob Umbauten und Eintragungen korrekt sind.
Ein rechtzeitiger Umtausch verhindert zusätzlichen Ärger und sorgt dafür, dass lediglich die Fahrzeugtechnik im Fokus steht.
Lkw- und Busklassen: strengere Regeln
Personen mit Führerscheinklassen wie C, CE, D oder DE unterliegen strengeren Vorgaben. Diese Klassen sind grundsätzlich zeitlich befristet und erfordern regelmäßige Verlängerungen durch ärztliche Untersuchungen und oft augenärztliche Gutachten.
Es lohnt sich, Umtauschfristen und Verlängerungsfristen zu kombinieren, um doppelte Behördengänge zu vermeiden.
Fazit: Frist prüfen, Unterlagen vorbereiten, Umtausch erledigen
Der Pflichtumtausch ist schnell erledigt, kostet wenig und verhindert Ärger bei Kontrollen, Auslandsfahrten oder Mietwagenbuchungen. Ein kurzer Blick auf das Ausstellungsdatum reicht, um die eigene Frist zu bestimmen. Wer frühzeitig aktiv wird, hat anschließend für viele Jahre Ruhe – und kann sich wieder auf wichtigere Themen konzentrieren, etwa die nächste Reparatur, Wartung oder das nächste Tuning-Projekt.