Neue Richtlinie sorgt für Sicherheit auf Landstraßen
Nach der neuen Richtlinie für die Anlage von Landstraßen, kurz RAL, soll zukünftig der Neu-, Um- sowie Ausbau von Landstraßen entworfen und geplant werden. Vier verschiedene Arten von Landstraßen soll es so zukünftig nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen, kurz BASt, geben. Die Richtlinie basiert auf Pilotversuchen und nicht zuletzt auf den Erkenntnissen des Bundesministeriums aus mehreren Projekten. In Abhängigkeit von der Verbindungsfunktion der Landstraße und dem jeweiligen Verkehrsaufkommen entscheidet man künftig über den Straßentyp.
Die Fernstraße – für hohes Verkehrsaufkommen
Trotz eines hohen Verkehrsaufkommens soll der Verkehrsteilnehmer weite Strecken in einer angemessenen Zeit zurück legen können. Hierzu soll die Straße beim Modell Fernstraße künftig durchgängig mit drei Fahrspuren gebaut werden. Der mittlere Fahrstreifen wird hierbei abwechselnd der einen oder der anderen Fahrtrichtung als Überholfahrstreifen zugeordnet. Ein breiter grüner Mittelstreifen soll künftig zudem beide Fahrtrichtungen räumlich voneinander trennen. Zudem sollen die Anbindungen zu anderen Straßen kreuzungsfrei mit Einfädlungsstreifen und Abbiegespuren erfolgen.
Die Überregionalstraße – die viel befahrene Straße
Überregionale Straßen sollen zukünftig in regelmäßigen Abständen mit drei Fahrstreifen ausgestattet werden. Hierdurch sollen Überholvorgänge in den zwei streifigen Abschnitten soweit wie möglich vermieden werden. Die Mittelmarkierung zur Trennung der Fahrtrichtungen wird in Zukunft mit doppelten Linien ausgeführt. Kreuzungen und Einmündungen werden bei überregionalen Straßen in Zukunft signalisiert.
Die Regionalstraße – für mittleres Verkehrsaufkommen
Auf Regionalstraßen mit häufig mittlerem Verkehrsaufkommen müssen Fahrer zum Überholen wie gewohnt den Gegenverkehrsfahrstreifen nutzen. Kreuzungen und Einmündungen werden nur bei hoher Verkehrsbelastung angezeigt. Alternativ sind auf Reginonalstraßen auch die mittlerweile beliebten Kreisverkehre möglich.
Die Nahbereichsstraße – nur eine Spur ohne Mittelmarkierung
Nahbereichsstraßen mit weniger Verkehr sollen gemäß der neuen Richtlinie für die Anlage von Landstraßen nur noch einen einzigen breiten Fahrstreifen ohne Mittelmarkierung besitzen. Dieser soll von Verkehrsteilnehmern in beide Richtungen genutzt werden. Die seitliche Begrenzung erfolgt durch zwei vom Fahrbahnrand abgesetzte Leitlinien. Begegnen sich zwei Fahrzeuge, können sie bei geringem Tempo die Leitlinie überfahren. Die Randmarkierung soll das Abkommen von der Fahrbahn vermeiden.
Überholspuren sorgen für mehr Sicherheit
Die neuen Richtlinien für Landstraßen, RAL, werden besonders durch die Anlage von Überholfahrstreifen und die anforderungsgerechte Gestaltung der Knotenpunkte in Auge fallen. Maßgeblich soll, wie bereits Eingangs erwähnt, ein höheres Maß an Sicherheit für die Teilnehmer im Verkehr gewährleistet werden. Die schwersten Unfälle auf unseren Straßen passieren bei unachtsamen Überholvorgängen.