Der Trend geht in Deutschland klar hin zu Leasingfahrzeugen. Bereits im Jahr 2024 meldete der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen, dass knapp die Hälfte aller Pkw in Deutschland geleast sind. Waren Leasingmodelle in den 90er-Jahren noch eher eine Randerscheinung, befinden sie sich heute auf dem Weg zur beliebtesten Option der Fahrzeugfinanzierung. Wer sein Fahrzeug einerseits leasen, gleichzeitig aber auch tunen möchte, hat es bei Leasingmodellen natürlich etwas schwieriger. Unmöglich ist das nicht, aber die vertraglichen und rechtlichen Vorgaben sind unbedingt vorab zu prüfen.
Welche Umbauten bei Leasingfahrzeugen grundsätzlich möglich sind
Für viele Deutsche ist individuelles Fahrzeugtuning ein fester Bestandteil der Autokultur – und das obwohl die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der zulässigen Tuning Maßnahmen und deren Eintragung regelmäßig verschärft werden. Dabei geht es längst nicht nur um auffällige Fahrzeuge oder schnelle Autos. Viele Tuningbegeisterte haben vor allem Freude daran, ihr Fahrzeug nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten und sich an individuellen, handwerklich anspruchsvollen Umbauten zu versuchen.
Am eigens gekauften Fahrzeug lassen sich Umbauten innerhalb des gesetzlichen Rahmens und des der Straßenverkehrsordnung relativ einfach vornehmen. Anders bei Leasingfahrzeugen, denn diese werden eben nur für den vorab definierten Zeitraum geleast. Was da möglich ist und was definitiv verboten ist, darüber entscheidet also der dazugehörige Leasingvertrag. Bei einem Blick in solche Verträge zeigt sich, dass sich Leasinganbieter dahingehend üblicherweise gründlich absichern. Meist ist in den AGB klar festgehalten, dass alle Umbauten am Fahrzeug vorab an eine schriftlich eingeholte Genehmigung gekoppelt sind. Wer diese nicht einholt, der riskiert automatisch Vertragsstrafen oder muss mit einer fristlosen Kündigung des Leasingvertrags rechnen.
Vorab ist zudem daran zu denken, dass das Fahrzeug mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann zurückgegeben wird. Die Rückbauten des bis dato schon erfolgten Tunings dürfen dann natürlich nicht dem Leasinganbieter selbst aufgezwungen werden. In vielen Verträgen befindet sich daher eine Klausel zur "spurlosen Rückrüstbarkeit". Das bedeutet in der Praxis: Alle Veränderungen müssen vor dem Leasingende komplett rückbaubar sein, sodass das Fahrzeug selbst keine Spuren davonträgt. Wer tunen möchte, sollte also noch vor den eigentlichen Umbauten einen Plan haben, wie diese Umbauten später wieder rückgängig gemacht werden können.
Einige Tuningmaßnahmen lassen sich aus offensichtlichem Grund einfacher als andere rückgängig machen. Die Klassiker sind Reifen und Felgen. Diese sind schnell montiert und können kurz vor Leasingende auch zügig wieder ersetzt werden. Es ist nur darauf zu achten, dass die Originalreifen und -felgen bis dahin sicher und witterungsgeschützt gelagert werden. Folierungen sind eine weitere einfache Option. Sowohl die Folierung selbst als auch das Abziehen der Folie später sollte man einem Fachmann anvertrauen. Wer sich selbst daran versucht, riskiert bleibende Schäden.
Die Fahrwerkstieferlegung sind das, was die meisten Menschen sofort mit dem Tuning assoziieren. Fahrzeuge werden mithilfe eines Sportfahrwerks oder Tieferlegungsfedern tiefergelegt, der Abstand zwischen Karosserie und Straße verringert sich und die Straßenlage wird direkter. Auch das ist möglich, sofern man die Arbeit dem Fachmann überträgt und die Originalfedern sicher aufbewahrt. Es ist zudem sicherzustellen, dass die Tieferlegung je nach Fahrstil und Fahrprofil nicht zu Schäden an der Karosserie führt. Interieur-Tunings sind im Regelfall einfach selbst umsetzbar. Wer einfach nur einen Schonbezug überzieht oder die Fußmatten austauscht, kann all das später schnell und binnen kürzester Zeit wieder rückgängig machen.
Wann Tuning eintragungspflichtig wird
Vorweg: Allein die Zustimmung des Leasinganbieters genügt nicht. Natürlich muss das Fahrzeug so oder so weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Besonders heikel sind dahingehend Umbauten, die das Fahrwerk, die Abgasanlage, die Beleuchtung oder die Motorleistung betreffen. All diese haben einen direkten oder indirekten Einfluss auf beispielsweise die Verkehrssicherheit oder die geltenden Umweltvorgaben.
Die bürokratischen Vorgaben und notwendigen Dokumentationen können für unerfahrene Tuner schnell unübersichtlich werden. Besonders zu beachten sind diese:
- E-Prüfzeichen und EG-Typgenehmigung stellen sicher, dass derart klassifizierte Bauteile in Europa eintragungsfrei montiert werden dürfen.
- Die Allgemeine Betriebserlaubnis (kurz: ABE) ermöglicht es, die Teile zu montieren, aber das dazugehörige ABE-Heft ist konsequent im Auto mitzuführen. Sofern mehrere ABE-Teile kombiniert werden, ist eine Abnahme durch den TÜV nötig.
- Teilegutachten fallen beispielsweise bei Fahrwerken an, hier führt kein Weg an TÜV, DEKRA oder vergleichbaren Prüfinstitutionen vorbei. Die Dokumentation ist mitzuführen.
Ebenfalls wichtig: Bei Eintragungen müssen diese bei Leasingfahrzeugen typischerweise direkt erfolgen. Folglich müssen Fahrzeughalter den Fahrzeugbrief bei der Leasingbank anfordern. An dieser Stelle ist mit Gebühren zu rechnen. Sofern Umbauten nicht korrekt dokumentiert und abgenommen werden, kann und wird die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen. Auch auf Punkte wie die Fahrzeuggarantie und Gewährleistung sowie den Versicherungsschutz ist zu achten.
Tuning beim Leasing von Anfang an prüfen
Nicht nur die Originalteile sind aufzubewahren, sondern auch alle Rechnungen der Dienstleister, Abnahmen, Genehmigungen und weitere relevante Nachweise. Empfehlenswert ist zudem, wenn man sich eine Dokumentation über die erfolgten Veränderungen selbst anfertigt. So kann man vor Ende der Leasinglaufzeit leicht abarbeiten, was verändert wurde und was nun wieder rückgängig gemacht werden muss. Das stellt sicher, dass vor allem kleinere Umbauten nicht in Vergessenheit geraten und später in Vertragsstrafen resultieren.
Dabei ist noch ein weiterer Punkt zu bedenken: Einige Fahrzeuge unter den Tuning-Linien der Autohersteller lassen sich quasi "ab Werk" durch den Hersteller umbauen. Das hat den Vorteil, dass sich künftige Fahrzeughalter nicht selbst um die Dokumentation und korrekte Vorgehensweise kümmern müssen, stattdessen sind die Umbauten dann schon Teil des ausgelieferten Fahrzeugs und damit auch fester Bestandteil des Leasingvertrages. Später, wenn das Fahrzeug zurückgegeben wird, entfällt bei solchen Autos dann zugleich die anderenfalls nötige Rückrüstung.
Eine gute Alternative bieten Leasing-Plattformen mit Angeboten für Sportwagen, wie mobile.de/leasing/sportwagen/, auf denen sich auch direkt sportlich konfigurierte und entsprechend ausgestattete Fahrzeuge auswählen lassen. Wer von vornherein einen getunten Sportwagen fahren möchte, kann dort gezielt nach passenden Modellen suchen und sich für ein Fahrzeug entscheiden, das die gewünschten optischen und technischen Merkmale bereits mitbringt.
Tuning und Leasing schließen sich nicht aus - aber etwas Planung ist notwendig
Beim eigenen Auto haben Fahrzeughalter innerhalb der gesetzlichen Vorgaben freie Hand. Bei Leasingfahrzeugen ist die Freiheit zunächst etwas eingeschränkt, aber unmöglich ist das Tuning nicht. Stattdessen sollte der Fokus auf einer ausreichend detaillierten Planung, Rückrüstbarkeit und der nötigen Disziplin liegen. Heimlich oder auf gut Glück sollten Umbauten hingegen nie stattfinden. Das würde schlimmstenfalls nur in hohen Strafen resultieren.