Dieselskandal bei VW: Der Autokredit als Ass im Ärmel
Wenn es um entscheidende Kaufkriterien für einen Neuwagen geht, spielt neben der Ausstattung des Fahrzeugs und dem Kaufpreis an sich auch ein attraktives Angebot zur Finanzierung des Wagens eine wichtige Rolle. Statistisch gesehen sind es mehr Käufer, die sich für einen Autokredit zur Finanzierung eines Neuwagens entscheiden als direkte Barzahler – die Anzahl liegt hier bei über 40 Prozent und damit weit über der Quote der Leasingnehmer. Grundsätzlich ist auch das Ziel eines Autokredits gegenüber einem Leasing ein anderes – der Käufer legt Wert darauf, nach Abzahlung sämtlicher Raten selbst der Eigentümer des Fahrzeugs zu sein. Somit kann man letztlich auch Modifizierungsmaßnahmen vornehmen, um den Wagen nach persönlichem Geschmack zu gestalten.
In Sachen Autokredit nicht den Überblick verlieren
Wer sich dazu entschieden hat, einen Neuwagen mittels Autokredit zu finanzieren, wird feststellen, dass es gar nicht so einfach ist, das günstigste Angebot im jeweiligen Fall zu finden. Dabei bietet sich ein Portal zum Kreditvergleich an, durch welches man Kredite online vergleichen kann und so einen anschaulichen Überblick über die Angebote verschiedener Kreditinstitute erhält. Der Vergleich kann sich dabei durchaus lohnen, da Direktbanken im Vergleich zur Bankfiliale vor Ort aufgrund der nicht vorhandenen Kosten für die Filialen sowie dem großen Wettbewerb häufig günstigere Angebote anbieten können.
Dank Negativzins beim Autokredit sogar Geld gutmachen
Der neueste Clou in Sachen Autokredit sind sogenannte Negativzins-Kredite. Aktuell exklusiv bei Smava in Kooperation mit der Münchener Fidor Bank verfügbar, ist diese Form des Kredits vor allem bei anstehenden Reparaturen oder dem gewünschten Kauf eines Tuningteils wie etwa einem Satz Felgen oder einer Auspuffanlage interessant. Es handelt sich dabei um einen Kredit in einer Höhe von 1.000 Euro mit einem effektiven Jahreszins von -0,4%. Wegen der Minuszinsen zahlt der Kreditnehmer nach einer 36-monatigen Vertragslaufzeit nur 994 Euro an die Bank zurück.
Vorteil der Kreditnehmer beim Dieselskandal und der Rückgabe betroffener Fahrzeuge
Immer mehr deutsche Hersteller sind in den Abgasskandal verstrickt und das Thema zieht immer weitere Kreise. Als Besitzer eines aktuellen Dieselfahrzeugs hatte man bisher nicht viel zu lachen, da die Rückgabe des Wagens etwa durch Volkswagen bisher verwehrt wurde. Doch es gibt Licht am Ende des Tunnels – zumindest, wenn man das Auto nicht bar bezahlt, sondern mittels Kredit finanziert hat. In einem aktuellen Fall machte ein VW-Fahrer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, was aufgrund mehrerer Fehler im Finanzierungsvertrag mit der Volkswagen-Bank ermöglicht wurde – und bekam das Recht zugesprochen.
Zwar war die genannte Widerrufsfrist bereits verstrichen, jedoch war diese im Vertrag unvollständig bzw. fehlerhaft angeführt. Weiterhin nennt VW in einem Beispielfall nicht einmal die Art des Darlehens oder das Verfahren im Falle einer Kündigung durch den Kreditnehmer. Letztlich hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Doch nicht nur Besitzer eines Volkswagen können hoffen, da auch in Verträgen anderer Hersteller ebenfalls diverse Fehler gefunden worden, die eine Rückgabe bzw. einen Widerruf möglich machen könnten. Das Gericht erwirkte, dass der Kreditvertrag rückabgewickelt werden muss. Der Kreditnehmer gibt also das Fahrzeug zurück, bekommt den gesamten Betrag, der sich aus Anzahlung und den gezahlten Raten bis zu diesem Datum berechnet, zurück. Lediglich die Zinsen bleiben der Bank erhalten, was jedoch in der Regel aufgrund geringer Zinssätze zu vernachlässigen ist, vor allem wenn man diese in Relation zum Wertverlust des Autos betrachtet.
VW unterbreitet Kreditnehmer interessantes Vergleichsangebot
Im Berliner Gerichtsfall hat VW wohl zur Vermeidung eines Urteils hinsichtlich weiterer potentieller Kläger den Widerruf anerkannt und dem Besitzer des Dieselfahrzeugs ein attraktives Vergleichsangebot unterbreitet, in welchem ihm nicht nur die bisherigen Zahlungen vollständig erstattet werden, sondern er sogar das Auto behalten darf. Wer sich an diesem Fall ein Beispiel nehmen möchte und seinen Vertrag beispielsweise mit der VW-Bank widerrufen möchte, darf sich an einer aus dem Jahr 2014 stammende Gesetzesänderung erfreuen. In dieser wurde festgelegt, dass bei Kreditverträgen mit einem Abschluss ab dem 13.06. jenes Jahres keinerlei Nutzungsentschädigung seitens des Käufers gezahlt werden muss. Alles dazu und zum Widerruf seines Dieselfahrzeugs könnt ihr in diesem Artikel nachlesen.