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Kennzeichen-Befestigung: Magnet und Klett verboten?

14. September 2023
Tuning-Lexikon: Darf man Nummernschilder noch mit Magnet oder Klet

Wer mit seinem Kraftfahrzeug öffentliche Straßen befahren möchte, benötigt ein, den Vorschriften entsprechendes, Kennzeichen. Weite Teile der Kennzeichen-Regelungen sind klar definiert, wie zum Beispiel die Größe des Kennzeichens oder die Sicht- und Lesbarkeit. Wie das Fahrzeug-Kennzeichen befestigt werden sollte, war bislang jedoch nicht geklärt – Das soll sich nun ändern. In einer Verkehrsblattverlautbarung am 15.02.2023 erhielt eine Vorgabe bezüglich der Kennzeichen-Befestigung Einzug.

Sind Magnet Kennzeichen erlaubt?

Mit welcher Befestigungsmöglichkeit das Kennzeichen an Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs montiert werden muss, war jahrelang nicht klar geregelt. So konnten die Nummernschilder mittels komfortabler Alternativen wie Magneten, Klettband oder Saugnäpfen angebracht werden. Dies hat den Vorteil, dass die Schilder zum Reinigen oder zur Sicherheitsverwahrung leicht abzunehmen sind.

Genau hier, findet sich auch der Hintergrund für eine neue Regelung. Kennzeichen mit Klett befestigen oder Magnete als Alternative zu verwenden, wird als unsicher deklariert, da sich das Nummernschild während der Fahrt lösen könnte. Zukünftig muss es so angebracht werden, dass es bei Schlaglöchern, unbefestigten Straßen oder in Waschanlagen nicht zum Kennzeichenverlust kommt.

Neue Regelungen nach der Verkehrsblattverlautbarung vom 15.02.2023

„Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.“ So lautet Paragraf 10, Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Während das Vorhandensein des Kennzeichens selbsterklärend ist, gibt es einige Unklarheiten bezüglich der Formulierung „fest angebracht“. Im weitesten Sinne, lässt es sich so interpretieren, dass eine Befestigung lediglich dann zulässig ist, wenn sich das Kennzeichen nur unter Einsatz hohem mechanischen Kraftaufwands oder mittels zusätzlichem Werkzeug entfernen lässt. Diese Regelung soll auch für Wechselkennzeichen gelten.

Kriterien für die Kennzeichen Befestigung:

Feste Anbringung: Die, recht unpräzise Aussage „Feste Anbringung“, wird von verschiedenen Magazinen so interpretiert, dass das Kennzeichen nur durch hohen Kraftaufwand oder durch zusätzliches Werkzeug entfernbar ist. Konkret bezieht sich der Stern in seinem Artikel auf ein gemeinsames Verständnis des BMDV, sowie der für die Fahrzeugzulassung zuständige oberste Landesbehörde. Weiter belegt wird diese Aussage jedoch nicht.

Magnete, Klettband und der gleichen erfüllen die Kriterien hinter „fest angebracht“ nicht. Dementsprechend sind sie nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Außerdem ist die feste Anbringung aller Befestigungsarten bei Umwelteinflüssen wie UV-Bewitterung oder Schlag- und Stoßbelastung sicherzustellen.

Nummernschild befestigen: Was ist erlaubt?

Den neuen Regelungen zur Folge kommen Kennzeichenhalter oder die dauerhafte Befestigung mittels Schrauben infrage. 

Kennzeichenhalter

Hier wird ein Rahmen als Halterung an der Stoßstange verschraubt. Das Kennzeichen ist, dann einfach in den Rahmen zu klemmen.

Befestigung mit Schrauben

Anders als bei den Kennzeichenhaltern, bei denen sich das Kennzeichen einfach wechseln lässt, wird das Nummernschild hierbei fest verschraubt. Löcher werden in das Schild gebohrt, welches dann direkt mit der Stoßstange verschraubt wird.  

KFZ Kennzeichen anbringen: Ausnahmen

Eine allgemeine Betriebserlaubnis kann beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt werden. Mit dieser können Kennzeichen -Befestigungen, die ohne hohen Kraftaufwand oder den Einsatz von Werkzeug zu entfernen sind, weiterhin verwendet werden. Welche Kriterien dabei berücksichtigt werden, muss noch vom Kraftfahrt-Bundesamt bekannt gegeben werden.  

Falsche Kennzeichen Befestigung: Bußgeld und Verstoß

Wie bei allen Kennzeichenverstößen ist auch im Falle der Missachtung einer korrekten Befestigung mit Sanktionen zu rechnen. Wird das Kennzeichen mit Klett befestigt oder ein Magnet verwendet, ist dies nicht ordnungsgemäß und wird mit einem Bußgeld von 10 € geahndet.  Wem sein Kennzeichen aufgrund dieser Nachlässigkeit abhandenkommt, muss mit Strafen bis zu 60 € rechnen. Des Weiteren kann die Weiterfahrt mit einem derartigen Kennzeichen untersagt werden, bis das Problem behoben wurde. 

Unklarheiten bezüglich Magnet Kennzeichen, Klettband & Co

Die Formulierungen der neuen Regelungen lassen einiges an Interpretationsspielraum zu. Dementsprechend herrscht allgemeine Unklarheit darüber, welche Befestigungsarten nun tatsächlich verboten sind. Die Rede ist davon, dass eine „feste Anbringung“ sichergestellt werden muss.

Eine konkrete Unzulässigkeit von Befestigungsarten wie Magneten wird im Verkehrsblatt nicht genannt. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte die Befestigungsmethode aber angepasst werden, sodass Kriterien wie „fest angebracht“ oder  „nur mit hohem Kraftaufwand oder Werkzeug entfernbar“ zutreffen. Die Frage, ob Magnet Kennzeichen erlaubt sind, ist demnach schwer zu beantworten. Am sichersten fährt man wohl, im wahrsten Sinne des Wortes, weder mit Klett noch Magnet, sondern mit Kennzeichenhaltern oder Schrauben.

Diese technischen Details gelten bei Kfz-Schildern

Damit das Kennzeichen auch wirklich für den Straßenverkehr zulässig ist, kommt es auf mehr an, als nur die richtige Kennzeichen Befestigung. Um kein Bußgeld zu riskieren, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Abmessungen: Die Abmessung für Kfz-Schilder ist genormt. Einzeilige Kennzeichen sind demnach 520 mm breit und 110 mm hoch.
  • Schrift: Auch die Schrift folgt einer Norm. Hier ist die fälschungserschwerende FE-Schrift in Mittel- oder Engschrift vorgegeben.
  • Anbringung: Hier scheiden sich ja nach wie vor die Geister, ob Magnet Kennzeichen nun erlaubt sind oder nicht. Prinzipiell gilt aber, das Kennzeichen muss lesbar, sauber und an der Außenseite des Kraftfahrzeugs angebracht sein. Außerdem ist es fest anzubringen und darf nicht verdeckt werden. Der maximal zulässige Neigungswinkel liegt bei 30 Grad.
  • Material: Die genormten Schilder müssen lichtreflektierend sein. Zu diesem Zweck werden die Aluminium-Schilder mit selbstleuchtendem Kunststoff überzogen.
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