Seitenmarkierungsleuchten
Empfehlung für Seitenmarkierungsleuchten




































































































Die Fahrzeugbeleuchtung besteht aus mehreren Komponenten, zu denen auch das Standlicht gehört. Mit dieser Beleuchtung sind im Laufe der Zeit noch andere Beleuchtungseinrichtungen in den Straßenverkehr gekommen, die der Sicherheit dienen sollen. Es gibt passive Elemente wie beispielsweise Rückstrahler oder auch selbst leuchtende Zusatzleuchten, die an den Fahrzeugen angebracht werden können oder sogar vorgeschrieben sind. Bei Fahrzeugen ab einer bestimmten Länge gehören zeitliche Begrenzungsleuchten dazu, die häufig auch als Umrissleuchten bezeichnet werden.
Es gibt also Rückstrahler, Begrenzungsleuchten oder Umrissleuchten sowie die an dieser Stelle vorgestellte Seitenmarkierungsleuchte, die ebenfalls in mehrfacher Ausführung an den Seiten eines Fahrzeugs angebracht werden kann oder sogar angebracht werden muss.
Wie der Name schon verrät, wird eine Seitenmarkierungsleuchte seitlich am Fahrzeug angebracht. Sie gibt gelbes Licht ab und wird mit dem Standlicht am Fahrzeug eingeschaltet. Pflicht sind diese Leuchten an Fahrzeugen mit einer Länge von mehr als sechs Metern. In anderen Fällen können sie gegebenenfalls auch vorhanden sein. Sind sie Pflicht, so muss pro Seite mindestens eine Seitenmarkierungsleuchte am Fahrzeug oder am Hänger angebracht werden. Die Leuchte sollte am Fahrzeug oder am Hänger im mittleren Drittel und gegebenenfalls vorderen und/oder hinteren Drittel montiert werden. Neben den zusätzlich angebrachten Seitenmarkierungsleuchten können auch fahrzeugspezifische Begrenzungsleuchten eingesetzt werden, welche die gleiche Funktion einer Seitenmarkierungsleuchte haben.
Sowohl die zusätzlich angebrachten als auch die fahrzeugspezifischen Leuchten und Leuchtmittel sind auch als Zubehör erhältlich. Entweder dienen sie als Ersatz für defekte Begrenzungsleuchten bzw. Seitenmarkierungsleuchten oder können nachträglich am Fahrzeug angebracht werden, um die Fahrsicherheit bei Dunkelheit deutlich zu erhöhen.
Eine Seitenmarkierungsleuchte kann die Sicherheit und die bessere Erkennbarkeit des Fahrzeugs bei Dunkelheit wesentlich erhöhen. Der Aufwand für die Montage hält sich in Grenzen, da lediglich eine Leitung für das Standlicht zu der jeweiligen Seitenmarkierungsleuchte verlegt werden muss. Die Anbringung der Leuchte selbst ist relativ einfach. Sehr wichtig ist es, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Sind die Begrenzungsleuchten Pflicht, so sollten sie den entsprechenden Vorschriften gemäß am Fahrzeug angebracht werden. Außerdem dürfen sie nur zusammen mit dem Standlicht des Fahrzeuges oder das am Hänger eingeschaltet sein.
Die Funktion ist recht einfach erklärt: Wenn sich andere Verkehrsteilnehmer nicht ausschließlich von vorn oder hinten einem Fahrzeug oder dem Anhänger nähern, können diese Markierungsleuchten die Erkennbarkeit des Fahrzeuges bei Dunkelheit wesentlich verbessern. Sie kennzeichnen den Umriss bzw. die Länge des Fahrzeugs, je nachdem, welche Art der Umrissleuchten und Begrenzungsleuchten angebracht wurde. Sowohl Zugmaschine als auch Anhänger sind für andere Verkehrsteilnehmer in jeder Situation gut zu erkennen, wodurch das Unfallrisiko um ein Vielfaches minimiert werden kann. Auch bei einer Nachtfahrt auf der Autobahn oder auf Landstraßen sind Fahrzeuge mit einer entsprechenden Markierung für andere Verkehrsteilnehmer wesentlich besser erkennbar. Doch nicht nur das: Auch die Länge des Fahrzeugs ist wesentlich besser einschätzbar, weshalb die Leuchten bei längeren Fahrzeugen Pflicht sind.
Eine gute Alternative zu konventionellen Leuchtmitteln bietet die LED-Technik, die auch im Bereich der Fahrzeugbeleuchtung immer mehr Einzug hält. Die LED-Technik sind die Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug mitsamt der verwendeten Leuchtmittel nicht nur langlebiger und energiesparender, sondern auch flexibler einsetzbar. Die LED-Technik ermöglicht den Aufbau von Beleuchtungseinrichtungen in verschiedensten Formen und in extrem flacher Bauweise. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn die Begrenzungsleuchten nachträglich an Fahrzeugen oder Anhängern angebracht werden sollen und die Platzverhältnisse zu ungünstig sind, um konventionelle Leuchten befestigen zu können. Wichtig ist es nur, dass die angebotenen Leuchten mit LED-Technik eine entsprechende Zulassung für die Anbringung am Fahrzeug haben und natürlich die entsprechende Schutzart (IP66 oder IP68) aufweisen. Dank der geringen Stromaufnahme der in den Leuchten eingesetzten LEDs müssen nur Kabel mit sehr geringem Kabelquerschnitten verlegt werden, wenn ein Fahrzeug mit diesen Seitenbegrenzungsleuchten ausgestattet werden soll.
Die Markierungsleuchten sind in den verschiedensten Formen erhältlich. Auf diese Weise ist eine optimale Anpassung der Beleuchtung auf das jeweilige Fahrzeug oder den entsprechenden Anhänger möglich. Die Begrenzungsleuchten enthalten die entsprechenden Prüfzeichen und besitzen einen geschützten Aufbau. Der Anschluss der Leuchten kann dank der integrierten Anschlussleitungen sehr einfach an die Beleuchtungsanlage des Fahrzeugs oder Anhängers erfolgen. Wenn es sich um eine Seitenmarkierungsleuchte mit LED-Technik handelt, sorgen mehrere Leuchtdioden mit hoher Helligkeit für eine wesentlich verbesserte Erkennbarkeit des Fahrzeugs auch bei Dunkelheit.